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Bromet Hundezwinger erhalten Sie in folgenden Ausführungen:

Rustica
Rustica-Zwinger
Bitte beachten:
Rustica-Zwinger-Easy-
eine preisgünstige Alternative.
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Massivholz-Zwinger
und Gerätehäuser
Ganzstahl
Ganzstahl-Zwinger
Über die Standsicherheit unserer Zwingeranlagen
liegt ein statischer Nachweis in Form einer Baustatik vor.

Kundeninformation zur Tierschutz-Hundeverordnung

Sehr geehrter Kunde,
seit 01.09.2001 gilt die neue Tierschutz-Hundeverordnung. Anforderung für das Halten eines Hundes im Zwinger:

1. In einem Zwinger muß dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mind. der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muß und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf:
Widerristhöhe in cm Bodenfläche mindestens m²
bis 50
  6 m²
über 50 bis 65
  8 m²
über 65
10 m²

2. Für jeden weiteren Hund, der in demselben Zwinger gehalten wird, ist zusätzlich die Hälfte der für einen Hund angegebenen Bodenfläche vorgeschR Ieben.
3. Abweichend von den obenstehenden Anforderungen gilt:
Hunde die sich regelmäßig (5 Tage pro Woche den überwiegenden Teil des Tages) außerhalb des Zwinger aufhalten, benötigen eine uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche von mind. 6m². Da die Hundehütte von der Grundfläche abgezogen wird, empfehlen wir eine Zwinger-größe von mind. 8m² (z.B. 2 x 4 m).
4. Zusätzlich muß dem Hund eine Hütte aus wärmedämmendem Material zur Verfügung gestellt werden. Die Hundehütte muß so bemessen sein, daß der Hunde sich verhaltensgerecht bewegen, hinlegen und den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in der Tierschutz-Hundeverordnung vom 02.Mai 2001.

Diese wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 21 veröffentlicht.

Bromet Bronnhuber GmbH
Röntgenstraße 1
89312 Günzburg
Telefon (08221) 20 77 - 40
Fax (08221) 20 77 - 410
eMail bromet@bromet.de
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